Die Baurechtsbehörde als Teil des Bauverwaltungsamtes ist zuständig für den Vollzug der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Hierunter fallen regelmäßig alle Feuerungsanlagen in privaten Haushalten, wie zum Beispiel Holz-, Öl-, Gasheizung, Kamin- und Kachelöfen.
Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zu Brennstoffen, setzt Grenzwerte für Schadstoffemissionen fest und regelt die Abnahme und Überwachung durch die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Ansprechpartner:
Herr Harald Kerner
Bauverwaltungsamt Zi. 2.5, Gebäude B
Tel.: 07132 / 35-365
E-Mail: harald.kerner(at)neckarsulm.de
Kehrbezirke in Neckarsulm mit den jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfegermeistern:
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