Einen wichtigen Stellenwert im Bereich Bauordnung nimmt der vorbeugende Brandschutz ein.
Hierbei geht es um bautechnische Fragestellungen vom privaten Einfamilienhaus bis hin zum großen Gewerbeobjekt (Durchführung von Brandverhütungsschauen).
Brandschutz-Belange sind aber auch bei der Durchführung von Verantaltungen zu berücksichtigen (Rettungswege, Zeltabnahmen etc.).
Ansprechpartner:
Herr Holger Feil
Bauverwaltungsamt Zi. 2.5, Gebäude B
Tel.: 07132 / 35-391
E-Mail: holger.feil(at)neckarsulm.de
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