
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Die Kompetenz für das Bauordnungsrecht liegt bei den Bundesländern.
Die Bauordnung regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Anforderungen, welche bei Bauvorhaben zu beachten sind.
Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welcher Art und welchem Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine Bebauung.
Weitere Informationen zum baurechtlichen Verfahren finden sie auf dem Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg: www.service-bw.de
Ansprechpartner:
Holger Feil
Bauverwaltungsamt Zi. 2.5, Gebäude B
Tel.: 07132/35-391
E-Mail: holger.feil(at)neckarsulm.de
Reiner Denninger
Bauverwaltungsamt Zi. 2.6, Gebäude B
Tel.: 07132/35-312
E-Mail: reiner.denninger(at)neckarsulm.de
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