
Die neue Abwassergebühr steht fest:
Bislang errechnete sich in Neckarsulm die Abwassergebühr nach dem so genannten Frischwassermaßstab, was bedeutet, dass die Abwassermenge nach dem verbrauchten Frischwasser bemessen wurde.
Zum Vergleich: Nach dem früheren Frischwassermaßstab hätte die einheitliche Abwassergebühr durch die Neukalkulation 1,91€/m³ betragen.
Da diese einheitliche Gebühr vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als rechtlich unzulässig verworfen wurde, ist nun auch Neckarsulm verpflichtet rückwirkend ab dem Jahr 2010 die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr aufzuteilen.
Die Gesamtkosten zur Abwasserbeseitigung lassen sich folgendermaßen aufteilen:
Durch diese künftige Aufteilung der Abwassergebühr ist es nun möglich die Kosten gerechter an die Verursacher weiterzugeben.
Die Stadt Neckarsulm erzielt durch die Splittung der Abwassergebühr keine Mehreinnahmen. Sie ist vielmehr verpflichtet eventuelle Über- und Unterdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen.
Zudem ist auch die Stadt verpflichtet für ihre Flächen (z.B. Schulen, Verwaltungsgebäude u.ä.) die Abwassergebühr zu zahlen. Die Kosten für die Entwässerung öffentlicher Straßen und Plätze werden ebenfalls von der Stadt getragen.
Als ökologischen Nebeneffekt schafft die neue Abwassergebühr den Anreiz das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern zu lassen.
Wie errechnet sich die neue Abwassergebühr?
| Vollversiegelte Flächen - zu 100 % gebührenpflichtig | ||
| - Dachflächen | ||
| - Asphalt, Beton | ||
| - Pflaster od. Platten mit Fugenverguss |
| Teilversiegelte Flächen - zu 60 % gebührenpflichtig | ||
| - Gründach | ||
| - Kies, Schotter | ||
| - Rasengitter, Ökopflaster | ||
| - Pflaster & Platten ohne Fugenverguss |
Über Haus- und Grundstücksanschlussleitungen entwässern beispielsweise Dachflächen meist direkt in die Kanalisation. Indirekt kann das Wasser von Einfahrten o.ä. über die Straße in den Gully laufen.
Gibt es Besonderheiten?
Zisternen können zusätzlich gebührenmindernd berücksichtigt werden. Entscheidend sind hier der Anschluss zur Kanalisation sowie die Nutzung des gesammelten Wassers.
Grundsätzlich werden Zisternen erst ab 2m³ Volumen angerechnet.
| Zisterne ohne Notüberlauf zur Kanalisation | ||
| - angeschlossene Fläche ist nicht gebührenpflichtig |
| Zisterne mit Notüberlauf zur Kanalisation | ||
| - je nach Wassernutzung ist die Fläche nur zu 40% oder 20% anrechenbar |
Bitte lesen Sie für genauere Informationen zu den Zisternen das Informationsschreiben der Abrechnung.
Wichtige Informationen:
Ihre Ansprechpartner
Neckarsulm |
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| Herr Rau | Tel.: 07132/35-4867 | E-Mail: walter.rau(at)neckarsulm.de |
| Herr Mehrer | Tel.: 07132/35-3232 | E-Mail: roland.mehrer(at)neckarsulm.de |
Obereisesheim/Amorbach |
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| Frau Kern | Tel.: 07132/35-1953 | E-Mail: lisa-paola.kern(at)neckarsulm.de |
| Herr Preuss | Tel.: 07132/35-171 | E-Mail: alexander.preuss(at)neckarsulm.de |
Dahenfeld |
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| Frau Fleisch | Tel.: 07132/35-227 | E-Mail: birgit.fleisch(at)neckarsulm.de |
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