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Die neue Gesplittete Abwassergebühr

Die neue Abwassergebühr steht fest:

  • Schmutzwassergebühr 1,32 €/m³ des Frischwasserverbrauchs und
  • Niederschlagswassergebühr jährlich 0,34 €/m² der versiegelten Fläche.

Bislang errechnete sich in Neckarsulm die Abwassergebühr nach dem so genannten Frischwassermaßstab, was bedeutet, dass die Abwassermenge nach dem verbrauchten Frischwasser bemessen wurde.

Zum Vergleich: Nach dem früheren Frischwassermaßstab hätte die einheitliche Abwassergebühr durch die Neukalkulation 1,91€/m³ betragen.

Da diese einheitliche Gebühr vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg  als rechtlich unzulässig verworfen wurde, ist nun auch Neckarsulm verpflichtet rückwirkend ab dem Jahr 2010 die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr aufzuteilen.
Die Gesamtkosten zur Abwasserbeseitigung lassen sich folgendermaßen aufteilen:

Durch diese künftige Aufteilung der Abwassergebühr ist es nun möglich die Kosten gerechter an die Verursacher weiterzugeben.

Die Stadt Neckarsulm erzielt durch die Splittung der Abwassergebühr keine Mehreinnahmen. Sie ist vielmehr verpflichtet eventuelle Über- und Unterdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen.
Zudem ist auch die Stadt verpflichtet für ihre Flächen (z.B. Schulen, Verwaltungsgebäude u.ä.) die Abwassergebühr zu zahlen. Die Kosten für die Entwässerung öffentlicher Straßen und Plätze werden ebenfalls von der Stadt getragen.
Als ökologischen Nebeneffekt schafft die neue Abwassergebühr den Anreiz das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern zu lassen.

Wie errechnet sich die neue Abwassergebühr?

  • Die Schmutzwassergebühr wird wie zuvor nach der verbrauchten Frischwassermenge in m³ berechnet!
  • Für die Niederschlagswassergebühr sind die überbauten bzw. befestigten Flächen relevant, sowie deren Versiegelungsgrad und Anschluss an die Kanalisation.
Vollversiegelte Flächen - zu 100 % gebührenpflichtig    
- Dachflächen    
- Asphalt, Beton    
- Pflaster od. Platten mit Fugenverguss    
Teilversiegelte Flächen - zu 60 % gebührenpflichtig    
- Gründach    
- Kies, Schotter    
- Rasengitter, Ökopflaster    
- Pflaster & Platten ohne Fugenverguss    

Über Haus- und Grundstücksanschlussleitungen entwässern beispielsweise Dachflächen meist direkt in die Kanalisation. Indirekt kann das Wasser von Einfahrten o.ä. über die Straße in den Gully laufen.

Gibt es Besonderheiten?


Zisternen können zusätzlich gebührenmindernd berücksichtigt werden. Entscheidend sind hier der Anschluss zur Kanalisation sowie die Nutzung des gesammelten Wassers.
Grundsätzlich werden Zisternen erst ab 2m³ Volumen angerechnet.

Zisterne ohne Notüberlauf zur Kanalisation    
- angeschlossene Fläche ist nicht gebührenpflichtig    
Zisterne mit Notüberlauf zur Kanalisation    
- je nach Wassernutzung ist die Fläche nur zu 40% oder 20% anrechenbar    

Bitte lesen Sie für genauere Informationen zu den Zisternen das Informationsschreiben der Abrechnung.

Wichtige Informationen:

  1. Änderungen beim Grundstück:
    Bei Flächenänderungen ab 10m² sind uns diese innerhalb eines Monats mitzuteilen. Hierzu können Sie den bereitgestellten Vordruck (Siehe unter Downloads am Ende des Textes) nutzen.
  2. Neuanschluss von Grundstücken an die Kanalisation (z.B. Neubauten):
    Innerhalb eines Monats nach dem Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung muss die Größe der Grundstücksflächen, die Niederschlagswasser in die Kanalisation einleiten, mitgeteilt werden.
    Der Mitteilung sind Lagepläne beizulegen. Die an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der einzelnen Versiegelungsarten zu kennzeichnen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter.
  3. Absetzungen:
    Es ist auch weiterhin möglich eine Erstattung des nicht in die Kanalisation eingeleiteten Schmutzwassers (z.B. zur Gartenbewässerung) zu beantragen.

Ihre Ansprechpartner


Neckarsulm
   
Herr Rau Tel.: 07132/35-4867 E-Mail: walter.rau(at)neckarsulm.de
Herr Mehrer Tel.: 07132/35-3232 E-Mail: roland.mehrer(at)neckarsulm.de

Obereisesheim/Amorbach
   
Frau Kern Tel.: 07132/35-1953 E-Mail: lisa-paola.kern(at)neckarsulm.de
Herr Preuss Tel.: 07132/35-171 E-Mail: alexander.preuss(at)neckarsulm.de

Dahenfeld
   
Frau Fleisch Tel.: 07132/35-227 E-Mail: birgit.fleisch(at)neckarsulm.de